I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 13 K 4799/01, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an der A. C. GbR i.H.v. 150.000 DM sowie aus freiberuflicher Tätigkeit als Ingenieur i. H. v. 950.000 DM vom Antragsgegner (Finanzamt -FA-) zu Recht angesetzt wurden.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 5. Oktober 2001, den Bericht über die Außenprüfung vom 15. Juni 2001 (betreffend Einkommensteuer 1994-1997 u. a.), die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt,
die Vollziehung des Einkommensteuer-Änderungsbescheids vom 29. August 2001 in Höhe von 141.064 DM wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen.
Das FA beantragt,
den Antrag abzulehnen.
II.
Der Antrag ist unzulässig und daher abzulehnen.
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