I.
Die Beschwerdeführer traten in einem finanzgerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigte auf. Die Beschwerdeführerin zu 3. ist eine in Großbritannien registrierte "Rechtsanwaltsgesellschaft Limited" mit einem "Büro" in den Niederlanden und einer "Beratungsstelle" in Deutschland. Ihre Schriftsätze sind vom Beschwerdeführer zu 2. unterzeichnet. In Deutschland ist sie nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt.
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