FG Niedersachsen - Urteil vom 27.01.2016
3 K 155/14, 3 K 157/14
Normen:
AO § 160;

Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens gegenüber einem Unternehmen zur Ermittlung von Hintermännern der Lieferanten; Rechtmäßigkeit einer teilweisen Kürzung des Betriebsausgabenabzugs durch das Finanzamt

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 3 K 155/14, 3 K 157/14

DRsp Nr. 2016/7738

Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens gegenüber einem Unternehmen zur Ermittlung von Hintermännern der Lieferanten; Rechtmäßigkeit einer teilweisen Kürzung des Betriebsausgabenabzugs durch das Finanzamt

Zur Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens gegenüber einem Unternehmen zur Ermittlung von Hintermännern der Lieferanten, wenn erfahrungsgemäß eigene Ermittlungen der Finanzbehörden und der Steuerfahndung in Bezug auf die Hintermänner keinen Erfolg versprechen.

Normenkette:

AO § 160;

Tatbestand

Streitig ist, ob das FA unter Berufung auf § 160 AO den Betriebsausgabenabzug teilweise kürzen durfte.