Zuordnung der beruflichen Tätigkeit eines Mehrberuflers; Steuerberatereigenschaft
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen I-23 U 194/06
DRsp Nr. 2007/7058
Zuordnung der beruflichen Tätigkeit eines Mehrberuflers; Steuerberatereigenschaft
Bei einem Steuerberater, der zugleich Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt ist wird bei Fehlen hinreichender Anhaltspunkte vermutet, dass er für seinen Mandanten in seiner Eigenschaft als Steuerberater tätig geworden ist, wenn die Hilfe oder Beratung in Steuersachen den ausschließlichen Gegenstand des Vertrages bilden.
I. Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1ZPO. Die Entscheidung des Landgerichts beruht nicht auf einer Rechtsverletzung (§ 546ZPO) und die nach § 529ZPO zu Grunde zu legende Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung, § 513ZPO.
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