OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.02.2007
I-23 U 194/06
Normen:
StBerG § 68 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2007, 461

Zuordnung der beruflichen Tätigkeit eines Mehrberuflers; Steuerberatereigenschaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen I-23 U 194/06

DRsp Nr. 2007/7058

Zuordnung der beruflichen Tätigkeit eines Mehrberuflers; Steuerberatereigenschaft

Bei einem Steuerberater, der zugleich Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt ist wird bei Fehlen hinreichender Anhaltspunkte vermutet, dass er für seinen Mandanten in seiner Eigenschaft als Steuerberater tätig geworden ist, wenn die Hilfe oder Beratung in Steuersachen den ausschließlichen Gegenstand des Vertrages bilden.

Normenkette:

StBerG § 68 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO. Die Entscheidung des Landgerichts beruht nicht auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) und die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legende Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung, § 513 ZPO.