Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 26.495,68 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nach §
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts (§
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