FG Berlin - Urteil vom 27.01.2000
7 K 7423/99
Normen:
EStG § 32b; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 32b Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 495

Zuordnung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages zu inländischen

FG Berlin, Urteil vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 7 K 7423/99

DRsp Nr. 2001/1431

Zuordnung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages zu inländischen

Bei Vorliegen von inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und - nach DBA steuerbefreiten - ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist für die Ermittlung des besonderen Steuersatzes der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht aufzuteilen.

Normenkette:

EStG § 32b; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 32b Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die ledige Klägerin erzielte 1997 als Fremdsprachensekretärin im In- und Ausland Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit im Sinne des § 19 Einkommensteuergesetz - EStG -. Dabei beliefen sich die inländischen Einnahmen auf 27.150,00 DM, die ausländischen auf 19.409,00 DM. Ihnen standen nachgewiesene Werbungskosten zu den Inlandseinnahmen von 558,00 DM und zu den Auslandseinnahmen von 5.761,00 DM gegenüber. Die ausländischen Einkünfte sind aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens - DBA - im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG steuerfrei.