Zwischen den Beteiligten ist streitig, wem der Entlastungsbetrag für Alleinziehende gemäß § 24 b Einkommensteuergesetz i.d.F des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004, Bundesgesetzblatt I 2004, Seite 1753 (EStG) zusteht.
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