FG Nürnberg - Urteil vom 10.04.2008
VII 18/05
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 lit.a ;

Zuordnung des Verlustes aus Errichtung und Veräußerung eines Gebäudes zum Privatvermögen

FG Nürnberg, Urteil vom 10.04.2008 - Aktenzeichen VII 18/05

DRsp Nr. 2008/13147

Zuordnung des Verlustes aus Errichtung und Veräußerung eines Gebäudes zum Privatvermögen

Eine endgültig gefasste Entscheidung für die eigengewerbliche Nutzung eines Gebäudes muss anhand objektiver Umstände erkennbar sein.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 lit.a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Verlust aus der Veräußerung eines Grundstücks in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden kann.

Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt eine Arztpraxis, die Klägerin ist dort nichtselbständig beschäftigt. Außerdem betreibt der Kläger einen Gewerbebetrieb, der sich mit Import und Export von Kraftfahrzeugen befasst.