Streitig ist, ob der Verlust aus der Veräußerung eines Grundstücks in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden kann.
Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt eine Arztpraxis, die Klägerin ist dort nichtselbständig beschäftigt. Außerdem betreibt der Kläger einen Gewerbebetrieb, der sich mit Import und Export von Kraftfahrzeugen befasst.
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