FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.01.2018
11 K 2452/14
Normen:
EnergieStG § 55;

Zuordnung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nach Klassifikation des Statischen Bundesamts zum Produzierenden Gewerbe oder zum Handel hinsichtlich eines Steuerentlastungsanspruchs

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2018 - Aktenzeichen 11 K 2452/14

DRsp Nr. 2022/15449

Zuordnung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nach Klassifikation des Statischen Bundesamts zum Produzierenden Gewerbe oder zum Handel hinsichtlich eines Steuerentlastungsanspruchs

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EnergieStG § 55;

Tatbestand

Streitig ist ein Steuerentlastungsanspruch nach § 55 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Rechtsvorgängerin der Klägerin nach der in der genannten Vorschrift - über § 2 Nrn. 3 und 2a des Stromsteuergesetzes (StromStG) - für maßgeblich erklärten, vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), in der Hauptsache eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Produzierenden Gewerbe und nicht etwa dem Handel zuzuordnen ist.

Die Klägerin ist als übernehmender Rechtsträger Gesamtrechtsnachfolgerin der auf sie verschmolzenen A GmbH (nachfolgend A). [ ... ]