Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist ein Steuerentlastungsanspruch nach § 55 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Rechtsvorgängerin der Klägerin nach der in der genannten Vorschrift - über §
Die Klägerin ist als übernehmender Rechtsträger Gesamtrechtsnachfolgerin der auf sie verschmolzenen A GmbH (nachfolgend A). [ ... ]
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