Zuordnung eines Kiesvorkommens zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen
FG München, Urteil vom 20.03.2009 - Aktenzeichen 10 K 2702/08
DRsp Nr. 2009/17553
Zuordnung eines Kiesvorkommens zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen
Stellt ein als Wirtschaftsgut verselbständigter Bodenschatz (Kiesvorkommen) mangels Verwertung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kein notwendiges Betriebsvermögen und mangels sonstiger eindeutiger sachlicher Beziehung zum Betrieb auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dar, können die im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Grundstücks zum Kiesabbau und mit der Erlangung des Fahrtrechts zum Kiesvorkommen entstandenen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft geltend gemacht werden.