BFH - Beschluss vom 17.07.2003
X B 1/03
Normen:
EStG § 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1424

Zuordnung eines WG zum BV

BFH, Beschluss vom 17.07.2003 - Aktenzeichen X B 1/03

DRsp Nr. 2003/12201

Zuordnung eines WG zum BV

Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass die Zuordnung eines WG zum (notwendigen wie zum gewillkürten) BV das objektive Merkmal der Eignung, den Betrieb zu fördern, ebenso voraussetzt wie das subjektive einer eindeutig erkennbaren Widmung.

Normenkette:

EStG § 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat nicht schlüssig dargelegt, dass die Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze --2. FGOÄndG-- vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757; im Folgenden: FGO n.F.; vgl. unten 1.) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F.; vgl. unten 2.) eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfordern.

1. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO n.F. rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.