Streitig ist, ob Einkünfte aus einem Autoreparaturbetrieb und einer Anhängervermietung dem Kläger oder seiner mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehefrau, der Beigeladenen, zuzurechnen sind und ob die Höhe dieser Einkünfte zutreffend geschätzt wurde.
Der Kläger ist gelernter Kraftfahrzeugmechaniker und war bis 1993 bei der Deutschen Post beschäftigt. Seitdem erhält er von der Post Versorgungsbezüge. Seine beigeladene Ehefrau, mit der er zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, war und ist vollzeitbeschäftigte Briefzustellerin.
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