I.
Streitig ist, die Zuordnung von Grundstücksobjekten zu den gewerblichen Einkünften des Klägers.
Bei den Klägern handelt es sich um zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger erzielte in allen Streitjahren (1993 - 1995) - neben anderen, unstreitigen, Einkünften - gewerbliche Einkünfte als Einzelunternehmer aus einem Baugeschäft und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Die Kläger wurden zunächst auf der Grundlage der eingereichten Einkommensteuererklärungen veranlagt, die Einkommensteuerbescheide ergingen jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Einkommensteuerfestsetzungen für die Streitjahre beinhalteten - unter anderem - folgende Einkünfte des Klägers:
1993
1994
1995
Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
421.788
410.873
326.660
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:
-25.986
13.681
-41.280
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