FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 03.04.2003
2 K 517/01
Normen:
EStG § 13 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder Privatvermögen eines Landwirts; Einkommensteuer 1995 und 1996

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.04.2003 - Aktenzeichen 2 K 517/01

DRsp Nr. 2003/11824

Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder Privatvermögen eines Landwirts; Einkommensteuer 1995 und 1996

Muss ein Landwirt beim Kauf von vom Veräußerer bisher verpachteten landwirtschaftlichen Flächen auch Teilflächen miterwerben, die er nicht eigenbetrieblich mitnutzen will und kann und die er deswegen dem bisherigen Pächter zunächst weiter unentgeltlich zur Nutzung als Weideland zur Verfügung stellt, so ist bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und ohne eine eindeutige, durch buchmäßige Darstellung oder schlüssiges Verhalten erkennbare Zuordnungs- oder Entnahmehandlung von einer Zugehörigkeit der gesamten hinzuerworbenen Flächen zum notwendigen Betriebsvermögen auszugehen.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine vom Kläger erworbene und später veräußerte Grundstücksfläche bei der Gewinnermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen ist.