I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 1996 bis 1998 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger betrieb einen Gewerbebetrieb, der die Aufstellung von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten zum Gegenstand hatte. Darüber hinaus vermietete er in den Streitjahren eigene und angemietete Gewerbeobjekte, in denen er zum Teil seine Automaten aufstellte. Hieraus erklärte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|