Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 22.4.2014 werden die Einkommensteuerbescheide für 2009 bis 2011 vom 7.2.2013 und vom 7.10.2013 dergestalt geändert, dass bei der Ermittlung des Verhältnisses der Masseverbindlichkeiten zu dem insolvenzfreien Vermögen die auf den Einkünfte aus Leibrenten beruhenden Einkommensteuern den Masseverbindlichkeiten zugerechnet werden.
Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|