FG Rheinland-Pfalz, vom 13.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3008/03
Zuordnung zu einer Einkunftsart
BFH, Beschluss vom 18.09.2006 - Aktenzeichen IX B 75/06
DRsp Nr. 2006/27308
Zuordnung zu einer Einkunftsart
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Frage der Zuordnung zu einer Einkunftsart bei dem Zusammenhang von Aufwendungen mit mehreren Einkunftsarten nach Maßgabe des auslösenden Moments durch die in Vordergrund stehende Einkunftsart zu entscheiden ist.