Strittig ist, ob eine steuerbare Rückschenkung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück vorliegt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz - ErbStG -) und, falls ja, ob insoweit ein Erlass der Steuer in Betracht kommt.
I.
Mit notariellem Vertrag vom 5. Oktober 1999, URNr. B 1827/99 (Bl. 2 FA-Akte), bezeichnet als "Aufhebung und Überlassung", des Notars ..., hatte der Sohn des Klägers, ... (Schenker), an den Kläger (Beschenkter) seinen 2/3-Miteigentumsanteil am Grundstück ... mit Wirkung vom 15. November 1999 (Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten) ohne Gegenleistung überlassen.
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