I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (1996) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieb. Er bewirtschaftete einen von seinen Eltern gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb mit den Schwerpunkten Ferkelzucht und Getreideanbau. Den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ermittelte der Kläger für das Normalwirtschaftsjahr durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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