FG Hamburg - Urteil vom 24.02.2009
6 K 54/08
Normen:
GewStG § 35b;

Zur Änderung von Gewerbesteuermessbescheiden von Amts wegen im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft

FG Hamburg, Urteil vom 24.02.2009 - Aktenzeichen 6 K 54/08

DRsp Nr. 2009/13317

Zur Änderung von Gewerbesteuermessbescheiden von Amts wegen im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft

1. Das dem Organträger nach § 14 KStG zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft stellt eine unselbstständige Besteuerungsgrundlage des Organträgers dar. 2. Wird dem Organträger infolge einer Gewinnänderung bei der Organgesellschaft ein verändertes Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet und der Körperschaftsteuerbescheid des Organträgers entsprechend geändert, so ist der Gewerbesteuermessbescheid des Organträgers insoweit gemäß § 35 b GewStG von Amts wegen zu ändern.

Normenkette:

GewStG § 35b;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Voraussetzungen des § 35 b GewStG.