Im Streit ist, ob die steuerbegünstigte Freistellung der Klägerin nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz -KStGauch auf die Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 Abgabenordnung - AO -) zu erweitern ist.
Die mit Gesellschaftsvertrag vom ... von den Gesellschaftern ... und ... als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründete Klägerin übernahm die Trägerschaft für das Neubauvorhaben einer Werkstatt für Behinderte in ..., die sie seit der Fertigstellung führt.
Die Klägerin verfolgt nach § 2 des Gesellschaftsvertrages folgendes Ziel:
"Der Zweck der Gesellschaft ist ausgerichtet auf die Eingliederung geistig, körperlich oder seelisch behinderter Menschen im Sinne des Bundessozialhilfe-, des Schwerbehinderten- und des Arbeitsförderungsgesetzes. Für Menschen, die wegen ihrer Behinderung auf dem freien Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden, stellt die Gesellschaft Dauerarbeitsplätze sowie geeignete soziale Einrichtungen zur Verfügung.
Die Gesellschaft stellt hierzu insbesondere Werkstätten und Unterkünfte zur Verfügung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|