FG Niedersachsen - Urteil vom 04.11.2009
2 K 277/07
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 411

Zur Anerkennung einer privaten Versorgungsleistung nach Veräußerung der übergebenen Wirtschaftseinheit

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.11.2009 - Aktenzeichen 2 K 277/07

DRsp Nr. 2010/1797

Zur Anerkennung einer privaten Versorgungsleistung nach Veräußerung der übergebenen Wirtschaftseinheit

1. Zu den Grundsätzen einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen. 2. Im Falle einer nachträglichen Veräußerung des übergebenen Vermögens ist ein Umschichtungsvorgang auch dann unschädlich, wenn keine anderweitige existenzsichernde Wirtschaftseinheit angeschafft wurde, sondern der Erlös zur Schuldentilgung verwendet wurde und dadurch Zinsaufwendungen erspart werden, die nicht geringer sind als die zugesagten Versorgungsleistungen. 3. Zur Umschichtung in Geldvermögen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger ab Juli 2003 (Streitjahr) noch dazu berechtigt sind, an die Eltern des Klägers gezahlte wiederkehrende Leistungen als Sonderausgaben abzuziehen.