Zur Anerkennung eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung
FG Hamburg, Urteil vom 24.07.2001 - Aktenzeichen I 203/99
DRsp Nr. 2002/1014
Zur Anerkennung eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung
Ein Au-Pair-Aufenthalt kann regelmäßig nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn er von einem zeitlich ins Gewicht fallenden systematischen Sprachunterricht begleitet wird.