Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 6.911,04 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszins seit 15.8.2008 sowie 507,50 EUR zzgl. 5 % Zinsen über dem Basiszins seit 23.4.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
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