Streitig ist die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung des § 44 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV -.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ein Bauunternehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die X Verwaltungs-GmbH. Neben steuerpflichtigen Umsätzen führt die Klägerin auch steuerfreie Umsätze durch die Veräußerung von schlüsselfertigen Einfamilienhäusern gemäß § 4 Nr. 9 a UStG aus.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|