Streitig ist, ob der Kläger die Voraussetzungen des § 62 EStG erfüllt.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist der Vater der am 25.06.1999 geborenen P und der am 08.12.2007 geborenen A. Seit 1977 bewohnt er eine Einliegerwohnung im Haus seiner Eltern in K, H-Straße Hausnummer. Ab November 2005 war er arbeitslos. Seit dem 01.06.2006 ist er in der ...er Niederlassung der Firma P (in Tschechien) beschäftigt. Die Ehefrau des Klägers wohnt mit beiden Kindern in P (Tschechien); P besucht dort die deutsche Schule.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|