Die Klägerin ist mit einer Einlage von DM 2.000.000, die voll erbracht ist, Kommanditistin der A-KG (im folgenden: KG) mit Sitz in K. An der Kommanditeinlage bestand, soweit darauf Gewinne entfielen, in Höhe von DM 1.000.000 ein lebenslanges Nießbrauchsrecht zugunsten von Frau B. Die Komplementärin, die C- GmbH, ist mit einer Festeinlage von DM 100.000, die ebenfalls voll erbracht ist, beteiligt.
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