FG Niedersachsen - Gerichtsbescheid vom 16.06.2011
3 K 136/11
Normen:
ErbStG § 14 Abs. 1;

Zur Bestimmung des Zeitraums innerhalb von zehn Jahren nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)

FG Niedersachsen, Gerichtsbescheid vom 16.06.2011 - Aktenzeichen 3 K 136/11

DRsp Nr. 2011/19022

Zur Bestimmung des Zeitraums „innerhalb von zehn Jahren” nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)

Zum Begriff des Zeitraums „innerhalb von 10 Jahren” nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Der Zehn-Jahres-Zeitraum nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist so zu bestimmen, dass die natürlich Länge von 10 Jahren zwischen Schenkung und vor Erwerben nicht überschritten werden darf.

Normenkette:

ErbStG § 14 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob zwei Schenkungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) „innerhalb von zehn Jahren” erfolgten.

Mit notariellem Vertrag vom 31. Dezember 1998 übertrug der Kläger und dessen Ehefrau ihrem Sohn unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück mit aufstehendem Doppelhaus in X mit einem gesondert festgestellten Gesamtwert von 194.802 € und damit einer Zuwendung des Vaters und der Mutter des Erwerbers in Höhe von jeweils 97.401 € (190.500 DM). Eine Schenkungssteuer war wegen des zu berücksichtigenden Freibetrages nicht festzusetzen.