FG Berlin - Urteil vom 08.05.2000
8 K 8113/98
Normen:
EStG § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 38

Zur bilanzsteuerlichen Behandlung eines Erbbaurechtsverhältnisses

FG Berlin, Urteil vom 08.05.2000 - Aktenzeichen 8 K 8113/98

DRsp Nr. 2001/1417

Zur bilanzsteuerlichen Behandlung eines Erbbaurechtsverhältnisses

Für Erbbauzinsen, die in einem Einmalbetrag entrichtet werden, ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und linear - entsprechend der Dauer der Nutzungsüberlassungsverpflichtung - aufzulösen. Die Höhe des passiven RAP richtet sich nach dem zeitlichen Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Leistung.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die bilanzsteuerrechtlich zutreffende Behandlung eines Erbbaurechtsverhältnisses.