EStG (1987) § 15 Abs. 1 § 34c Abs. 1 S. 2 ; BerlinFG § 25 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 268 § 157 Abs. 1 S. 2 ; KO § 57 § 58 Nr. 2 § 59 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DZWIR 2005, 202
EFG 2004, 1851
Zur einkommensteuerlichen Behandlung der aus einem Konkursvermögen erzielten Einkünfte
FG München, Urteil vom 06.07.2004 - Aktenzeichen 12 K 2518/03
DRsp Nr. 2004/14328
Zur einkommensteuerlichen Behandlung der aus einem Konkursvermögen erzielten Einkünfte
1. Die auf Einkünfte aus der Beteiligung an einer in Konkurs geratenen OHG beruhende Einkommensteuer gehört zu den vorweg aus der Konkursmasse zu begleichenden Massekosten.2. Als Maßstab, wie die Einkommensteuer in einen konkursgebundenen und den konkursfreien Teil aufzuspalten ist, eignet sich insbesondere die Aufteilung nach dem Anteil der konkursbedingten Einkünfte am Gesamtbetrag der Einkünfte aber auch die Aufteilung entsprechend den Grundsätzen über die Aufteilung einer Gesamtschuld nach §§ 268 ff. AO 1977.
Normenkette:
EStG (1987) § 15 Abs. 1 § 34c Abs. 1 S. 2 ; BerlinFG § 25 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 268 § 157 Abs. 1 S. 2 ; KO § 57 § 58 Nr. 2 § 59 Abs. 1 Nr. 1 ;
Sachverhalt:
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