Der Kläger ist ein eingetragener Verein und wurde am 26. April 1997 gegründet. Die Satzung wurde mit einem Nachtrag vom 6. Juni 1997 am 10. Januar 1998 in das Vereinsregister eingetragen. Ziffer 2 der Vereinssatzung lautet wie folgt:
"2. Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Familien und Kinder von Kriegsgefallenen, Verstorbenen und Körperbehinderten, vor allem solcher in X. Diese Ziele werden durch folgende Projekte verwirklicht:
a) Patenschaftsprojekt
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