Die Beteiligten streiten um die Frage, ob hinsichtlich der von den Kommanditisten einer KG im Streitjahr 1997 erzielten negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der sog. erweiterte Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - anzuwenden ist oder nicht.
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