Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der nach seiner in den Streitjahren gültigen Satzung "dem Zusammenschluß der Mieter/innen zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Interessen dient". Weiter heißt es in der Satzung: "Er setzt sich dafür ein, daß das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Wohnraum für jede/n Bürger/in verwirklicht wird. Er stellt sich dabei folgenden Aufgaben:
a) Beratung und Unterstützung der Mitglieder in mietrechtlichen Fragen.
b) Unterrichtung der Mitglieder und Information der öffentlichkeit über mietrechtliche sowie über miet- und wohnungspolitische Fragen.
c) Einwirkung auf die Mietgesetzgebung, insbesondere durch Stellungnahme zu Gesetzes - und Verordnungsentwürfen und durch Vorschläge zu Neuregelungen.
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