Zur Frage der Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei nichtigem Jahresabschluss einer GmbH
FG München, Beschluss vom 26.09.2002 - Aktenzeichen 6 V 360/02
DRsp Nr. 2002/18109
Zur Frage der Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei nichtigem Jahresabschluss einer GmbH
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Wird eine Ausschüttung zunächst mit belastetem vEK verrechnet, welches später zur Finanzierung der Ausschüttung nicht mehr ausreicht, muss die Ausschüttung grundsätzlich auch dann mit dem dadurch negativ werdenden EK 02 verrechnet werden, wenn es durch vorhandenes EK 04 abgedeckt werden könnte (Anschluss an BFH-Urteil vom 25.4.2001 I R 43/00, BFH/NV 2001, 1607).