FG Niedersachsen - Beschluss vom 10.01.2011
6 K 208/10
Normen:
StBerG § 50a Abs. 1 Nr. 2;

Zur Frage des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten i.S.d. § 50a Abs. 1 Nr. 2 StBerG; Widerruf; Anerkennung; Steuerberatungsgesellschaft

FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.01.2011 - Aktenzeichen 6 K 208/10

DRsp Nr. 2011/7192

Zur Frage des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten i.S.d. § 50a Abs. 1 Nr. 2 StBerG; Widerruf; Anerkennung; Steuerberatungsgesellschaft

1. Zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft. 2. Zu den Konsequenzen eines Gesellschafterausschlusses betr. die Gesellschafterstellung und den Verlust des Geschäftsanteils. 3. Zur Frage des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten i. S. des § 50a Abs. 1 Nr. 2 StBerG.

Normenkette:

StBerG § 50a Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

I.