FG Niedersachsen - Urteil vom 25.02.2010
11 K 100/08
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 1038

Zur Frage, ob eine Selbstnutzung einer Ferienwohnung vorgelegen hat

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.02.2010 - Aktenzeichen 11 K 100/08

DRsp Nr. 2010/8702

Zur Frage, ob eine Selbstnutzung einer Ferienwohnung vorgelegen hat

1. Ob eine Ferienwohnung auch selbst genutzt wird oder die Wohnung ohne jegliche Selbstnutzung dauern zur Vermietung angeboten und bereitgehalten wird, hat das FG nach seiner aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebotenen Überzeugung zu entscheiden. 2. Insoweit haben die Stpfl. die Feststellungslast zu tragen. 3. Ergibt sich aus den äußeren Umständen und aus einer Zeugenvernehmung, dass sich die Stpfl. nicht nur kurzfristig, z. B. anlässlich eines Mieterwechsels oder zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, in der Wohnung aufgehalten haben, kann die - im Übrigen eingeräumte - Selbstnutzung nicht widerlegt werden.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer Ferienwohnung.

In den Streitjahren 1995 bis 1998 wurde bei der Klägerin eine Einzelveranlagung durchgeführt. Seit 1999 ist sie verheiratet, und seitdem wird sie mit ihrem Ehemann zusammenveranlagt.