Streitig ist die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer Ferienwohnung.
In den Streitjahren 1995 bis 1998 wurde bei der Klägerin eine Einzelveranlagung durchgeführt. Seit 1999 ist sie verheiratet, und seitdem wird sie mit ihrem Ehemann zusammenveranlagt.
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