I.
Streitig ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer nicht im Handelsregister eingetragen GmbH geltend gemacht werden kann.
1. Die Antragstellerin betreibt eine Hotel und Gebäudereinigung. Im Rahmen einer noch nicht abgeschlossenen Steuerfahndungsprüfung prüft das FA, ob die Antragstellerin Betriebsausgaben und Vorsteuern aus fingierten Rechnungen von Subunternehmen in Höhe von ca. 3,8 Mio DM geltend gemacht hat, obwohl die Leistungen tatsächlich durch eigene illegale Arbeitnehmer erbracht worden sind. Die Bezeichnung des Rechnungsausstellers innerhalb des Zeitraums vom 1.5.2000 bis 7.5.2001 lautet: "A GmbH". Unter derselben Anschrift war seit dem 20.12.1999 beim FA eine Firma "B GmbH" gemeldet, die seit dem 23.8.2000 im Handelsregister eingetragen war (Gesellschafter: C). Geschäftszweck der im Handelsregister eingetragenen "B GmbH" war laut Handelsregister: Verputzarbeiten, Bodenbeläge, Estricharbeiten, Trockenbau, Behebung von Brandschäden, Reinigungsarbeiten nach Hausfrauenart.
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