Zur Frage, wann eine Einlage auf die Hafteinlage geleistet wird
FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 20.05.2005 - Aktenzeichen VI 30/03
DRsp Nr. 2005/11115
Zur Frage, wann eine Einlage auf die Hafteinlage geleistet wird
Leistet ein Kommanditist bei ausstehender Hafteinlage, die weiterhin als solche bilanziert wird, eine Sacheinlage, kann diese grundsätzlich nicht "automatisch vom Finanzamt als auf die Hafteinlage geleistet angesehen und der Verlustausgleich gemäß § 15aEStG beschränkt werden.
Streitig ist, ob durch die Leistung einer Sacheinlage die Hafteinlage erbracht worden ist und damit die Verlustabzugsbeschränkung nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG eingreift.
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