Zur Frage, welche Referenzmenge einem Betriebsübernehmer im Jahr der Quotenübertragung zur abgabenfreien Belieferung zur Verfügung steht
FG Hamburg, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 4 K 82/07
DRsp Nr. 2009/20006
Zur Frage, welche Referenzmenge einem Betriebsübernehmer im Jahr der Quotenübertragung zur abgabenfreien Belieferung zur Verfügung steht
1. Unzutreffende Referenzmengenfestsetzungen vom Hauptzollamt sind nach § 10 Abs. 1MOG zurückzunehmen.2. Ein Betriebserwerber kann für das Jahr des Übergangs der Referenzmenge nur noch die Referenzmenge für sich in Anspruch nehmen, die der Abgebende bis zum Übergang nicht für eigene Milchanlieferungen ausgeschöpft hat.
Normenkette:
MOG § 10 Abs. 1;
Tatbestand:
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