Die Klägerin begehrt eine Mineralölsteuervergütung.
Die Klägerin, eine Druckerei, ist eine von mehreren selbstständigen Töchtern der Firma A GmbH & Co. KG (Holding). Mit Schreiben vom 28.5.2003 beantragte die Firma A GmbH & Co. KG u.a. für die Klägerin eine Mineralölsteuervergütungen gemäß §
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