FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.05.2001 6 K 2279/98
Zur Nacherhebung von Eingangsabgaben
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 6 K 2279/98
DRsp Nr. 2001/15666
Zur Nacherhebung von Eingangsabgaben
Die VO (EWG) Nr. 1145/96 hindert nicht die Nacherhebung von Eingangsabgaben, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Präferenzzollsatzes wegen Widerrufs eines Präferenznachweises nicht vorliegen.
Tatbestand:
Strittig ist, ob der Beklagte zur Nacherhebung von Zoll-Euro und Antidumpingzoll berechtigt war.
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