FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.05.2001
6 K 2279/98

Zur Nacherhebung von Eingangsabgaben

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 6 K 2279/98

DRsp Nr. 2001/15666

Zur Nacherhebung von Eingangsabgaben

Die VO (EWG) Nr. 1145/96 hindert nicht die Nacherhebung von Eingangsabgaben, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Präferenzzollsatzes wegen Widerrufs eines Präferenznachweises nicht vorliegen.

Tatbestand:

Strittig ist, ob der Beklagte zur Nacherhebung von Zoll-Euro und Antidumpingzoll berechtigt war.