1. Die Vollziehung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2002 vom 15. Juli 2008 wird mit der Maßgabe ausgesetzt, dass vorläufig für die Dauer des Einspruchsverfahrens von einem vortragsfähigen Verlust in Höhe von 204.199 EUR auszugehen ist. Für die Zeit vom 18. August 2008 bis zum Beginn der Aussetzung der Vollziehung wird die Vollziehung des Feststellungsbescheids aufgehoben.
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