Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG
FG Nürnberg, Urteil vom 03.07.2003 - Aktenzeichen VII 372/01
DRsp Nr. 2007/7810
Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2AStG
1. Die Beschwer aus einem Steuerbescheid ergibt sich nicht aus einzelnen Besteuerungsgrundlagen, sondern aus der Steuerfestsetzung.2. Die Absetzung von Erstattungsbeträgen nach § 11 Abs. 2AStG erfolgt nicht im Rahmen des Anrechnungsverfahrens nach § 36 Abs. 2EStG, sondern stellt einen eigenen Regelungsbereich dar.3. Das Außensteuergesetz sieht zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der hinzuzurechnenden ausländischen Einkünfte das Steuererstattungsverfahren gemäß § 11 Abs. 2AStG oder das Steueranrechnungsverfahren gemäß § 12 Abs. 1AStG vor. Beide Verfahren schließen sich gegenseitig aus.