I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) mit einem aufgrund eines Urteils geänderten Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1990 (Streitjahr) von einem zuvor formlos mitgeteilten Ergebnis der Neuberechnung (§ 100 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) abweichen durfte.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt einen Wirtschaftsdienst, in dessen Rahmen er sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze ausführt. U.a. verzichtete er im Streitjahr gegen Zahlung von 35 000 DM auf Rechte aus einem Grundstückskaufvertrag.
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