FG Niedersachsen - Urteil vom 16.02.2010
12 K 119/08
Normen:
AO § 367 Abs. 2;

Zur Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2010 - Aktenzeichen 12 K 119/08

DRsp Nr. 2010/12844

Zur Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung

1. Zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 AO. 2. Eine Teil-Einspruchsentscheidung ist sachdienlich, wenn durch sie über die Streitpunkte, hinsichtlich derer keine sog. Zwangsruhe nach § 363 Abs. 2 AO eingetreten ist, abschließend entschieden wird. 3. Nicht sachlich ist eine Teil-Einspruchsentscheidung, in der nicht alle entscheidungsreifen Streitpunkte entschieden werden.

Normenkette:

AO § 367 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) sowie über die Rechtmäßigkeit des Erlasses einer sogenannten Teil-Einspruchsentscheidung.

In ihren für die Streitjahre 2001 - 2005 beim beklagten Finanzamt (FA) ... abgegebenen gemeinsamen Einkommensteuererklärungen gaben die Kläger, die Eheleute sind, für ihr in ... belegenes Zweifamilienhaus die anteilig auf die im dortigen Obergeschoss befindliche Wohnung entfallenden Aufwendungen im Rahmen der Ermittlung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) mit folgenden Beträgen an:

- 2001: ./.... DM

- 2002: ./.... EUR

- 2003: ./.... EUR

- 2004: ./.... EUR

- 2005: ./.... EUR.