Zur Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei Pflichtverletzung - Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstättenbegriff, besondere Hinweispflichten bei ausländischen Geschäftsbeziehungen
KG, Urteil vom 17.11.2006 - Aktenzeichen 13 U 16/06
DRsp Nr. 2007/10430
Zur Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei Pflichtverletzung - Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstättenbegriff, besondere Hinweispflichten bei ausländischen Geschäftsbeziehungen
»1. Schadensersatzansprüche gegen den Steuerberater aus positiver Forderungsverletzung wegen unrichtiger Steuererklärungen und dadurch verursachter Steuernachforderungsbescheide des Finanzamtes können noch nicht geltend gemacht werden, solange der Steuerpflichtige noch keine Nachzahlungen geleistet und er Rechtsmittel gegen die Steuernachforderung eingelegt hat. In diesem Fall liegt nur eine Verbindlichkeit vor, die in ihrem Umfang noch nicht feststeht. Solange dies der Fall ist, besteht allenfalls ein Freistellungsanspruch gegen den Steuerberater, aber noch kein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch.2. Bei der Buchung von Geschäftsvorfällen mit ausländischen Geschäftspartnern hat der Steuerberater nicht nur die Buchung anhand vorgelegter Belege durchzuführen, sondern den Steuerpflichtigen auch auf die Offenlegungspflicht aus §§ 160AO, 16AStG und die Erforderlichkeit, alle Belege und Beweise in Zusammenhang mit ausländischen Geschäftsbeziehungen zeitnah zu sammeln und zu sichern, hinzuweisen. Ein Verstoß gegen diese Hinweis- und Beratungspflicht kann Schadensersatzansprüche auslösen, wenn hierdurch ein kausaler Schaden entsteht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.