I.
Das zulässige Rechtsmittel der Beklagten hat in der Sache Erfolg. Sie ist ist Würdigung der Gesamtumstände als "bloß" Mithaftende anzusehen, weshalb ihr die Berufung auf die vom Bundesgerichtshof zu finanziell krass überfordernden Ehegattenbürgschaften entwickelten Grundsätze eröffnet ist
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|