OLG Dresden - Urteil vom 06.12.2006
12 U 1394/06
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BKR 2007, 248
NJ 2007, 225
OLGReport-Dresden 2007, 318
Vorinstanzen:
LG Zwickau, vom 06.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 257/06

Zur Sittenwidrigkeit eines Geschäftsdarlehens bei von Bank verlangter Mitunterzeichnung der Ehefrau als 2. Darlehensnehmerin - sittenwidrige Ehegattenbürgschaft?

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2006 - Aktenzeichen 12 U 1394/06

DRsp Nr. 2007/4247

Zur Sittenwidrigkeit eines "Geschäftsdarlehens" bei von Bank verlangter Mitunterzeichnung der Ehefrau als "2. Darlehensnehmerin" - sittenwidrige Ehegattenbürgschaft?

»Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro jedenfalls eine starre "Bagatellgrenze", unterhalb derer die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu finanziell krass überforderten Bürgschaften und Mithaftübernahmen nicht anwendbar wäre, nicht in Betracht kommt.«

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Das zulässige Rechtsmittel der Beklagten hat in der Sache Erfolg. Sie ist ist Würdigung der Gesamtumstände als "bloß" Mithaftende anzusehen, weshalb ihr die Berufung auf die vom Bundesgerichtshof zu finanziell krass überfordernden Ehegattenbürgschaften entwickelten Grundsätze eröffnet ist