Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen, die die Klägerin in den Streitjahren erhalten hat, steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfreie Einnahmen für die nebenberufliche Pflege alter Menschen sind.
Die Klägerin wurde in den Streitjahren mit ihrem Ehemann zusammen veranlagt. Sie ist seit dem 01.04.1999 als Sekretärin und Assistentin der Geschäftsführung bei der ... Dienstleistungs-GmbH (im folgenden A-GmbH) beschäftigt.
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