Zur steuerlich optimierten Veräußerung eines GmbH-Anteils mit dem Ziel, über eine formwechselnde Umwandlung in eine KG die Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens, eine Ablösung von Pensionsansprüchen und einen begünstigten Veräußerungsgewinn zu erreichen
FG Nürnberg, Urteil vom 11.07.2006 - Aktenzeichen I 296/03
DRsp Nr. 2006/29756
Zur steuerlich optimierten Veräußerung eines GmbH-Anteils mit dem Ziel, über eine formwechselnde Umwandlung in eine KG die Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens, eine Ablösung von Pensionsansprüchen und einen begünstigten Veräußerungsgewinn zu erreichen
1. Die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG im August 1999 - rückwirkend zum 31. 12. 1998 - und die Veräußerung der Anteile innerhalb von 3 Jahren ist keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, sondern führt zu einem laufenden Übertragungsgewinn.2. Die Ablösung der bei der GmbH erdienten Pensionsansprüche des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH durch die KG in 2001 gehört zu den Einkünften nach § 19EStG und ist nicht in der Gewinnfeststellung der KG zu erfassen.
Streitig ist die Anwendung der Steuerbegünstigung des halben durchschnittlichen Steuersatzes nach § 34 Abs.3 EStG 1998 für einen Umwandlungsübernahmegewinn.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.