FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.10.2002
6 K 1991/00
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 ; AO § 8 ; DBAP Art. 7 Abs. 1 ; FGO § 40 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1167

Zur Steuerpflicht eines portugiesischen Subunternehmers

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2002 - Aktenzeichen 6 K 1991/00

DRsp Nr. 2003/8266

Zur Steuerpflicht eines portugiesischen Subunternehmers

1. Für die Darlegung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2 FGO durch einen auf 0 DM lautenden Steuerbescheid genügt es, dass der Kläger geltend macht als ausländischer Unternehmer würde er nicht der inländischen Steuerpflicht unterliegen. 2. Ein ausländischer Staatsangehöriger, der im Inland als Subunternehmer im Baugewerbe mit Zeitarbeitern aus Portugal tätig ist, ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er im Inland einen Wohnsitz und eine Betriebsstätte unterhält.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1 ; AO § 8 ; DBAP Art. 7 Abs. 1 ; FGO § 40 Abs. 2 ;

Tatbestand: